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Dirk Becker
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Frage von Werner B. •

Frage an Dirk Becker von Werner B.

Sehr geehrter Herr Becker,

Sie sind als direkt Gewählter meines Wahlkreises Bundestagsabgeordneter geworden. Bei der Abstimmung zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten haben Sie mit "ja" gestimmt. Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass Bundestagsabgeordnete nicht gerade schlecht bezahlt werden, stört mich besonders, dass diese Bezüge in Zukunft an die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller Beschäftigten gekoppelt ist. Erst wird argumentiert, dass Abgeordnete so viel bekommen sollen wie die höchsten Richter, dann sollen sie aber nicht mehr an deren Einkommenssteigerungen gekoppelt sein, die - wie gerade in letzter Zeit bei Beamten geschehen - meistens weniger als die durchschnittliche Erhöhung erhalten. Wie gesagt, logisch ist das für mich nicht! Deshalb hätte ich gern eine nachvollziebare Begründung dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Berg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

für Ihr Schreiben über die Internetseite abgeordnetenwatch.de zum Thema Diätenerhöhung bedanke ich mich und möchte Ihnen gerne wie folgt antworten:

Hierzu lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zur aktuellen Höhe der Abgeordnetenentschädigung machen: Grundlage des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts. In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) zu orientieren. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Diese Orientierungsgröße entspricht zwar der bereits seit 1995 bestehenden gesetzlichen Regelung, tatsächlich haben die Abgeordnetenbezüge diesen Betrag nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben.

Grundsätzlich ist aber von der Kommission nicht beabsichtigt gewesen, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Richter an obersten Bundesgerichten gleichzustellen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind keine Beamten und der Auftrag der Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch nicht mit dem „Staatsdienerverständnis“ des Beamtentums vereinbar. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind nach dem Grundgesetz „Vertreter des ganzes Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“. Darüber hinaus sah die Kommission eine Kopplung der Abgeordnetenbezüge an die Gehaltsentwicklung der Beamten als eine in der Öffentlichkeit oftmals als privilegiert empfundene Gruppe als problematisch an.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten vielmehr zukünftig an die Lohnentwicklung aller abhängig Beschäftigten gekoppelt sein und somit an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben.

Sehr geehrter Herr Berg, ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit besten Grüßen

Dirk Becker, MdB