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Frage von Carl F. •

Frage an Dirk Becker von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,

ein von der lokalen SPD-Fraktion in den Verwaltungsrat der hiesigen Stadtsparkasse entsandtes Ratsmitglied eröffnete mir in seiner Sprechstunde, dass es nicht wisse, was in der Bilanz rechts und was links stehe.
Wochen später bat ich den zugehörigen Fraktionsvorsitzenden um eine Begründung und erhielt als Antwort (wörtlich): „Der Mann ist so lange in der Partei“.
Erst jetzt, also vor der anstehenden Kommunalwahl, habe ich alle Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Bad Salzuflen angeschrieben, sie mögen bitte die drei wichtigsten Kriterien bekannt geben, welche erfüllt sein müssen, wenn ihre Fraktionen Fraktionsmitglieder für den „Verwaltungsrat der Sparkasse aussuchen“?
Da der SPD-Faktionsvorsitzende darauf nicht antwortete und auch ein erneutes Schreiben in dieser Angelegenheit mit Schweigen übergeht, richte ich meine Frage nunmehr an Sie.
Bitte teilen Sie mir in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Deutschen Bundestages mit:
Welches sind für Sie die drei wichtigsten Anforderungen, die ein Kandidat für einen Posten im Aufsichtsgremium einer Stadtsparkasse erfüllen muss, wenn Sie bei der Auswahl mitentscheiden müssten, sollten?
Schön wäre es auch, wenn Sie kurz Stellung nehmen könnten, ob Sie das Schweigen des lokalen Fraktionsvorsitzenden für vereinbar halten mit den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands?
Eine Schlußbemerkung: von angeschriebenen Fraktionsvorsitzenden haben geantwortet die CDU, die FDP und die Grünen. Für letztere ist das alleinige Kriterium die „Politische Einstellung des Kandidaten/ der Kandidatin“.
Ich bitte um eine Antwort rechtzeitig vor der in NRW anstehenden Kommunalwahl.

Mit freundlichen Grüßen

Carl Finger

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Sehr geehrter Herr Finger,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Qualifikation von Verwaltungsratmitgliedern der Sparkassen

Der Verwaltungsrat der Sparkassen ist nach § 8 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) ein politisches und kein Spezialistengremium. Dies ist eine bewusste Entscheidung der Kommunen und des Sparkassen- und Giroverbandes.

Das Amt eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkassen ist demnach ein politisches.

Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass Kommunalpolitiker ehrenamtlich tätig sind.

Ferner bestimmt § 24 Abs. 2 SpkG, dass der Vorstand dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht vorlegt, die Prüfung hingegen obliegt nach § 24 Abs. 3 SpkG dem zuständigen Sparkassen- und Giroverband.

Ich werde den von Ihnen erwähnten Fraktionsvorsitzenden aus Bad Salzuflen nochmals persönlich auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ansprechen, sehe jedoch an dieser Stelle von einer öffentlichen Stellungnahme ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker