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Dietmar Nietan
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Frage von Dirk G. •

Frage an Dietmar Nietan von Dirk G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Nietan,

laut dem SPIEGEL plant der Deutsche Bundestag erneut eine Erhöhung der Diäten. [ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abgeordnete-bundestagspraesident-lammert-liebaeugelt-mit-hoeheren-diaeten-a-891911.html#spCommentsBoxPager ] Eine "Expertenkommission", die selbstverständlich aus Ex-Politikern besteht, empfiehlt gleiches Gehalt für Richter und Abgeordnete. Halten Sie eine erneute Erhöhung der Diaten für notwendig wenn zur gleichen Zeit Menschen für weniger als 3Euro/h arbeiten und ein Mindestlohn noch Lichtjahre entfernt ist? Ihrem Lebenslauf entnehme ich das Sie weder eine Ausbildung noch ein Studium beendet haben. Sehen Sie sich gleich qualifiziert wie ein Richter der ein Studium abgeschlossen, ein 1. und 2. Staatsexamen abgeliefert hat und vor allem der vor dem Gesetz auch der gesetzlichen Verantwortung und Strafbarkeit, z.B. bei Bestechung und Kriegsverbrechen, unterliegt? Im Wahljahr 2013 sehe ich Ihrer Antwort mit Spannung entgegen.

MfG
Dirk Griebeling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Griebeling,

der Bericht des SPIEGELS, auf den Sie sich beziehen, stützt sich auf den Bericht und die Empfehlungen einer Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, den Sie hier einsehen können:

( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf )

Als Bericht und Empfehlung ist dies auch zu werten - es gibt derzeit keine Bestrebungen und keinerlei Beschlüsse, noch während der laufenden Legislaturperiode die Diäten zu erhöhen. Die Fraktionen im Bundestag müssen den Bericht auswerten und sich gründlich damit befassen.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (Diät). Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Wahlberechtigte in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen oder abzulehnen haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 10 Jahren 5 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Ich finde es richtig, die Entschädigung von Abgeordneten an eine objektive Vergleichsgröße anzugliedern.

Meine Qualifikation ist eine völlig andere als die von Richtern. Ob die Verantwortung, die als Abgeordneter zu tragen habe geringer ist, möchte ich hier nicht bewerten. Da sie auch das Thema gesetzliche Verantwortung und Strafbarkeit ansprechen: Die Immunität von Abgeordneten ist kein Freifahrtschein. Das Immunitätsrecht bildet zwar ein Strafverfolgungshindernis. Es schließt Verfahren und Maßnahmen aber nicht aus, denn die Immunität kann vom Bundestag aufgehoben werden. Dies ist beispielsweise - mir sind die Fälle seit 1990 bekannt - auch in jedem einzelnen Fall von Kriminalität geschehen. Eine detailliertere Übersicht finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/02/02_04/

Ich kann gut nachvollziehen, dass das Fehlen meines Studienabschlusses manche Menschen irritiert. Gleichzeitig stehe ich hinter meiner persönlichen Entscheidung, die ich mir nicht leicht gemacht habe. Dass das Fehlen des Abschlusses die Qualität meiner politischen Arbeit schmälert, sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan, MdB

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