(...) Das „Recht auf Rausch“ als „Bestandteil der freien Entfaltung der Persönlichkeit“ zu fordern, klingt sehr radikal. Ich halte diese Verkürzung jedoch für missverständlich und für viele Bürgerinnen und Bürger - die wir als Wählerinnen und Wähler gewinnen wollen - in dieser Form für nicht nachvollziehbar. (...)
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