
(...) Das „Recht auf Rausch“ als „Bestandteil der freien Entfaltung der Persönlichkeit“ zu fordern, klingt sehr radikal. Ich halte diese Verkürzung jedoch für missverständlich und für viele Bürgerinnen und Bürger - die wir als Wählerinnen und Wähler gewinnen wollen - in dieser Form für nicht nachvollziehbar. (...)