
(...) ich wiederhole: Ich kenne in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen einzigen Fall, in dem ein Parlament (Bund oder Land) bewußt oder zumindest fahrlässig unsere Verfassung gebrochen hätte. Daß ein Gericht eine staatliche Entscheidung aufhebt, gar ein Gesetz für nichtig erklärt, heißt nicht, daß mit Vorsatz oder fahrlässig die Verfassung verletzt worden wäre. (...)