(...) die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen. Dieser Zugriff ist prinzipiell in allen Datenbereichen zulässig, nur nicht bei Mautdaten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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