(...) Das dort im Aufbau befindliche Kompetenzzentrum halte ich für erforderlich und sachgerecht. Die operative, vor allem rechtliche Verantwortung für eine TKÜ bleibt weiterhin beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei oder beim Verfassungsschutz. Das Bundesverwaltungsamt hört nicht selber ab, wertet nicht aus, sondern stellt sein Rechenzentrum zur Verfügung, damit technisch die Informationen aus einer TKÜ gespeichert und weitergeleitet werden können. (...)
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