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Dieter-Lebrecht Koch
CDU
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Frage von Dieter M. •

Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Dieter M. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Dr.Koch,

ich wurde heute auf ein Thema abmerksam gemacht, was mich und sicher auch viele Mitbürger seit Jahren extrem nervt:
http://www.welt.de/wirtschaft/article122076798/Der-ewige-Aerger-mit-dem-Staubsaugerbeutel.html
Ich habe in meinem Haus pro Etage einen Staubsauger mit je einem dazugehörigen Typ von Staubsaugerbeuteln. Die 4er Packung ca 9-10 Euro. Mit einer Ausnahme: Progress Stuttgart Type SL 2233, Modell PC 3720 für ca 40 Euro bei Diska incl. 12 !!! Staubbeutel.
Mein Anliegen: Könnte sich die EU-Kommission nach der Regulierung von Glühlampen, den Netzteilen von Handys etc. so ganz nebenbei auch mal diesem Thema zuwenden. Dem deutschen Verbraucher würde es freuen und den Handel von meterlangen Regalen mit verschiedenen Typen von Staubsaugerbeuteln entlasten. Hoffentlich kommt dabei ein vernünftiger Preis für den Verbrauer heraus, der nicht nur die Kasse von Swirl etc. hell klingen lässt.

Mit schönen Grüßen aus Bad Köstritz (Bad-Bier-Blumen)

Dieter Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich möchte gerne auf Ihre Anfrage antworten. Für eine gesetzliche Regelung des Europäischen Parlamentes über Staubsaugerbeutel sehe ich keine rechtliche Basis. Es wäre maximal eine nicht-rechtsverbindliche Empfehlung des Parlamentes an die Europäische Kommission möglich, welche diese zum Handeln aufrufen könnte.

Dies hat seinen Grund darin, dass in Fragen der Produktnormierung (z.B. Glühlampen, Netzteile etc. ) die Kommission auf der Basis eines sogenannten Delegierten Rechtsaktes ohne direkte Beteiligung des Parlaments entscheidet. Der Gedanke dahinter ist, dass es sich bei solchen Fragen allein um die Ausgestaltung von allgemeinen Leitlinien wie Effizienzsteigerung und Verbrauchminderung handelt und die Kommission ausreichende Kompetenzen besitzt um die technischen Details einer Produktvorschrift i.d.S. eigenständig zu regeln. Wichtig ist hierbei, dass die Kommission erst aktiv werden darf, wenn es einen übergeordneten Rechtsakt gibt, aus dem eine konkrete Produktvorschrift ableitbar ist. Bei der Glühlampe war dies beispielsweise die Ökodesign-Richtlinie.

Ich hoffe diese Antwort konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen,

Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments