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Dieter-Lebrecht Koch
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Frage von Bernd K. •

Frage an Dieter-Lebrecht Koch von Bernd K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

am 24.01.13 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments über die Einführung einer EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen beraten. Im Plenum des Parlaments soll in einigen Wochen darüber abgestimmt werden. Es geht im Grunde darum, Dienstleistungen, wie die Trinkwasserversorgung, die bislang in komunaler Hand waren, für private Unternehmen zu öffnen, indem man sie einer Ausschreibung unterwirft.

Worin besteht konkret die Notwendigkeit, existentielle Werte wie die Wasserversorgung zu privatisieren? Welche Erwartungen verknüpft man daran? Wie wird sich eine private Wasserversorgung auf die Qualität der Wasserversorgung, aber auch auf die Preise auswirken?

Wie soll bei privatisiertem Trinkwasser gewährleistet werden, dass dieses grundlegende Lebensmittel nicht spekulativ gegen die Bürger eingesetzt wird?

Berücksichtigen Sie als Abgeordneter die Ergebnisse von diesbezüglichen Bürgerentscheiden wie in Italien bei Ihrem Abstimmungsverhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kaiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die bisher unbeantwortet geblieben ist. Das bitte ich zu entschuldigen, liegt aber daran, dass sich in den Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie ständig so viele Änderungen ergeben haben, dass ich es nicht für zielführend hielt, Sie über Zwischenstände zu informieren.

Deshalb sende ich Ihnen jetzt die Information, dass es durch das ständige Bemühen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie der Öffentlichkeit gelungen ist, die Ausschreibung der Wasserversorgung aus dem Vorschlag zu streichen.

Entgegen der anderslautenden Presseinformationen und einschlägigen Kampagnen war es nie vorgesehen, die Wasserversorgung zwingend zu privatisieren.

Die Europäische Kommission wollte mit ihrem Vorschlag lediglich das Ausschreibungsverfahren zur Vertragsvergabe nach bestimmten Kriterien und transparenten Abläufen festlegen.

Ich halte Bestimmungen dazu, dass die Ausschreibungsprozedur zur Wasserversorgung nach EU-weit einheitlichen Grundsätzen zu erfolgen hat, für sinnvoll. Denn wenn sich eine Kommune dazu entscheidet, die Wasserversorgung in andere Hände zu legen, dann soll dies nach festen, transparenten und überall in der EU gleichen Regeln passieren. Dies wäre im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung und des europäischen Binnenmarktes. Leider hat die Europäische Kommission meiner Meinung nach überreagiert, als sie das Thema der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie komplett gestrichen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter-L. Koch