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Frage von Jan-Erik H. •

Frage an Diana Golze von Jan-Erik H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Golze,

bei einer Fernsehübertragung einer Plenarsitzung habe ich erfahren, dass Sie ihr Amt als Schriftführer aufgeben, weil Sie schwanger sind.

Ich hätte in diesem Zusammenhang folgende Fragen, die Sie mir vielleicht beantworten können:

1. Gibt es auch für Abgeordnete Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld etc.. oder ist dies in der monatlichen Diät enthalten?

2. Welche Regelungen (eventuelle Vertretung, maximale Abwesenheitszeit) gibt es während einer Abwesendheit einer Abgeordneten aufgrund von einer Schwangerschaft?

3. Wie bringen Sie diese Doppelbelastung unter einen Hut bzw. wie kommen Sie mit ihr zurecht?

4. Würden Sie zugunsten einer Kindererziehung auf Ihr Mandat verzichten?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Jan-Erik Hansen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des Deutschen Bundestages. Gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen.

Das Amt des Schriftführers im Deutschen Bundestag ist ein Ehrenamt, das heißt, die Abgeordneten, die sich dazu bereit erklärt haben, den amtierenden Präsidenten bei der Leitung der Sitzung zu unterstützen, haben davon keinerlei Vorteile. Es ist eher mit zusätzlichem Zeitaufwand für den Sitzungsdienst und die Terminabstimmung verbunden. Da ich für die Zeit des Mutterschutzes den Schriftführerdienst nicht wahrnehmen kann, aber jede Fraktion eine genau festgelegte Zahl an Schriftführern benennen muss, musste für mich ein Ersatz benannt werden. Ich bin sehr froh, dass meine Kollegin Elke Reinke diese Aufgabe stellvertretend für mich übernimmt. Zu Ihren weiteren Fragen:

Das Kindergeld soll das Existenzminimum von Kindern steuerlich sichern, das heißt, diese Leistung ist ein Anspruch des Kindes. Für unsere bereits dreijährige Tochter bekomme ich also auch Kindergeld, was ich in meiner Steuererklärung angeben muss. Das Elterngeld steht theoretisch auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu, da wir rechtlich als Selbständige gelten. Auch wir müssten dann natürlich alle notwendigen Nachweise bringen (Reduzierung der Arbeitszeit etc.). Da ich bisher keine Abgeordnete kenne, die es beantragt hat, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie es praktisch abläuft.

Für die Schwangerschaft gelten die normalen Mutterschutzfristen. Das heißt, ich habe keine Abzüge wegen Nichtanwesenheit 6 Wochen vor dem berechneten und 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Sollte ich mich entscheiden, länger als 8 Wochen zu Hause zu bleiben, habe ich Abzüge hinzunehmen, wenn ich an Präsenztagen nicht anwesend bin oder an Namentlichen Abstimmungen nicht teilnehme. Vertretungsregelungen für Abgeordnete gibt es keine, da es ein persönliches Mandat ist. Da ich wie gesagt bereits Mutter einer kleinen Tochter bin, ist mir die Situation, das Mandat und die Familie miteinander zu vereinbaren, nicht fremd. Natürlich wird es durch ein Neugeborenes nicht einfacher. Aber wie sähe die Alternative aus? Unser Kind als Einzelkind aufwachsen zu lassen oder auf das Mandat zu verzichten. Beides kommt für meinen Mann und mich nicht in Frage. Es ist Aufgabe alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzusetzen - das muss dann auch für Abgeordnete selbst gelten. Und ein Bundestag ohne junge Mütter und Väter ist auch keine erstrebenswerte Vorstellung, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze