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Diana Golze
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Frage von Birgit B. •

Frage an Diana Golze von Birgit B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Golze,

ich wende mich heute n Sie, weil ich nicht weiter weiß.

Mein Mann ist Fliesenleger und ich bin Hausfrau. Wir haben drei Söhne, zwei sind nicht unsere gemeinsamen. Unsere Jungs sind 21, 16 und 10 Jahre alt. Da es in Deutschland schwierig ist, eine Arbeit zu finden, mit der man seine Familie ernähren kann, ging mein Mann vor ca. 4 Jahren in die Schweiz zum arbeiten. Er wurde nicht entsandt, sondern wir haben diese Stelle selbst "gesucht". Somit war wenigstens das Thema Arbeitslosenhilfe vom Tisch. Sie können mir glauben, dass dieser Schritt der bisher schwierigste in unserem Leben war. Es war und ist schwer, sowohl für meinen Mann, als auch für uns. Im II.Quartal diesen Jahres, stellten wir einen Antrag auf Kindergeldzuschlag. Leider. Die Antwort auf meinen Antrag war die Streichung des Kindergeldes für unseren gemeinsamen und jüngsten Sohn. Mein Mann kommt regelmäßig alle 11 Tage nach Hause. Da er ca.1000km entfernt von zu Hause ist, kann er nicht jedes Wochenende kommen. Wir buchen Flüge, weit im Voraus, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kosten dafür zahlt nicht der Arbeitgeber. Ich bin in Widerspruch gegangen, aber ohne Erfolg. Ich lebe hier seit meiner Geburt, genau wie unsere Söhne. Sie gehen zur Schule, leisten Zivildienst und wir zahlen Steuern, zwar nicht für Einkommen, aber mit jeder Ausgabe die wir tätigen.

Soweit ich weiß, sind ab 01.07.2007 nach dem Bilateralen Abkommen mit der Schweiz, die Grenzzonen weggefallen und somit sind doch alle deutschen Arbeitnehmer Grenzgänger? Warum wurde mir das Kindergeld für den Kleinen einfach gestrichen. Am 04.07.07 erhielt ich das Schreiben und im gleichen Monat war das Kindergeld gestrichen. Glauben Sie mir, wir täten nichts lieber, als meinen Mann zurück zu holen. Aber die Perspektiven sind hier im Land nicht vorhanden. Das der Staat meine Leistung als Hausfrau und Mutter so mißachtet und mir das Kindergeld streicht ist sehr beschämend für unser Land!

Mit freundlichen Grüßen
B.Ball

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Ball!

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider haben Sie nicht direkt zu mir Kontakt aufgenommen. Daher habe ich keine Email-Adresse von Ihnen und kann keine Nachfragen stellen. Bei der Einstellung der Zahlung des Kindergeldes muss doch eine Begründung genannt worden sein? Das Kindergeld ist das steuerlich zu verschonende Existenzminimum des Kindes. Dieses Existenzminimum steht jedem Kind entweder in Form des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages zu. Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich an eine Sozialberatung oder an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, um professionelle Hilfe zu bekommen und evtl. im Widerspruchsverfahren Ihre Rechte einzuklagen.

Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze