Portrait von Diana Golze
Diana Golze
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Diana Golze zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Yvonne S. •

Frage an Diana Golze von Yvonne S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Golze

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III,während ich durch die Heirat die Stkl.II verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y,Schmitz

Portrait von Diana Golze
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schmitz!

Sie haben mehrere Fragen zu einem komplizierten Sachverhalt gestellt. Zudem ist das Gesetz noch in der Diskussionsphase. Ich bitte Sie daher, meine verspätete Antwort zu entschuldigen.

Die von der Großen Koalition geplante Reform des Unterhaltsrechts weist viele Probleme auf, die selbst die Bundesjustizministerin Zypries, die die gesamte Reform immerhin verantwortet, dazu gebracht haben, den Gesetzentwurf "wenig lebensnah" zu nennen. Die Koalition betont, durch die Reform würde die "Eigenverantwortung" erwachsener Unterhaltsberechtigter gestärkt und stattdessen die Kinder privilegiert. Deshalb werden Kinder in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten künftig vor Erwachsenen stehen, die Möglichkeiten der Beschränkung des nachehelichen Unterhalts werden erhöht und der Mindestunterhalt für Kinder neu definiert. Alle diese Möglichkeiten entlasten nach Befürchtungen der Linken die Unterhaltsverpflichtete einseitig, ohne Perspektiven für ehemals Unterhaltsberechtigte zu schaffen. Die Folge ist, dass geschiedene Frauen beim Unterhalt häufiger leer ausgehen und auf das eigene Einkommen oder Sozialleistungen angewiesen sein werden. Kinderarmut wird durch die Reform trotzdem nicht verringert, der Mindestunterhalt für Kinder sinkt sogar auf 304 Euro statt bisher 340 Euro. Weil die steuerliche Absetzbarkeit von Kindesunterhalt nicht in den Größenordnungen des Erwachsenenunterhalts möglich ist, sind auch noch Mehreinnahmen für den Finanzminister zu erwarten. Denn der erstrangige Unterhalt für die geschiedene Frau kann nach derzeitigem Recht steuerlich geltend gemacht werden, während der Unterhalt für Kinder dieser Regelung nicht unterfällt. Zugleich findet eine Verschiebung der staatlichen Ausfallleistungen von der Unterhaltsvorschusskasse zu Sozialhilfeleistungen statt. Die Gewährung dieser Leistungen steht jedoch unter erschwerten Voraussetzungen und wird zu einer weiteren Verarmung von Kindererziehenden führen. Unverheiratete Mütter, die Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, werden in der Rangfolge der Unterhaltsansprüche sogar gegenüber Geschiedenen schlechter gestellt. Das hat die Union durchgesetzt, die so die Bedeutung der Ehe betonen will.

Die von Ihnen angesprochene hälftige Verteilung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht (mit dem Ausnahmefall wenn ein Unterhaltspflichtiger seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt) wird sich allerdings durch das Unterhaltsrecht voraussichtlich nicht verändern. Auch die Paare, die in zweiter Ehe vom Ehegattensplitting profitieren, müssen diesen Vorteil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erhalten, er darf nicht für andere Unterhaltspflichten (etwa Kinder oder Ehegatte aus erster Ehe) verwendet werden. Grundsätzlich denke ich, dass es nicht sinnvoll ist, Familien gegeneinander auszuspielen und unter dem Etikett der Kinderfreundlichkeit die Staatskasse zu entlasten.

DIE LINKE. fordert eine Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kinder auf 472,80 Euro und die Gleichstellung von Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Betreuungsunterhalt. Um künftig Unterhaltsabhängigkeit und Armut nach Trennung und Scheidung wirklich zu vermeiden, müssen außerdem die Bedingungen für Erwerbsintegration und eigenständige Existenzsicherung von Frauen gestärkt werden, durch die Bekämpfung von Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze