Jahrgang 1965, Rentenstart 01.08.2030, dann 48 Beitragsjahre. Halten Sie es für gerecht, wenn ich ohne Übergangsregelung betroffen wäre? Setzen Sie sich für Bestandsschutz <5 Jahre Abstand ein?
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ausführlichere Nachrichten zum Thema haben wir im direkten E-Mail-Schriftverkehr ausgetauscht.
Da öffentliche Foren oftmals von interessierten Personen und Lobbygruppen missbräuchlich genutzt werden, habe ich mich entschieden, grundsätzlich keine Fragen auf „Abgeordnetenwatch“ zu beantworten. Ich ziehe den direkten und persönlichen Kontakt zum Bürger vor.
Viele Grüße
Detlef Seif
Anmerkung der Moderation
<p>Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.</p>

