(...) Dieses Verfahren wird in NRW von der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung nach richterlichem Beschluss auf Grundlage der §§ 100a , 100b STPO durchgeführt. Meiner Kenntnis nach, wird dieses Instrument nur durch staatliche Ermittlungsbehörden eingesetzt und die daraus gewonnenen Daten auch nicht über den Ermittlungskreis hinaus weitergegeben. (...)
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