Frage von Tilman K. • 20.12.2007

Antwort von Daniela Göbel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.12.2007
(...) Eine Regierung ist nur dann zur Informationsarbeit berechtigt, wenn ihr eine gesamtstaatliche und insbesondere schützende Aufklärung zukommt - beispielsweise Warnungen vor verunreinigte Lebensmitteln. Wenn eine Behörde jedoch einen Link veröffentlicht, der sich auf eine bestimmte politische Position bezieht (A22 - ja oder nein?), ist das etwas ganz anderes und verstößt tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot. Besondere Zurückhaltung ist im nahen Vorfeld der Landtagswahlen geboten. (...)