Stimmen Sie im Landtag dafür, im neuen Beteiligungsgesetz 0,8 ct/kWh als verbindliche Untergrenze festzuschreiben (ja/nein)?
MV überarbeitet das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz; diskutiert werden Beteiligungen bis 0,8 ct/kWh als Standard/Ersatzzahlung. Mir geht’s um eine klare Mindesthöhe, damit Kommunen verlässlich profitieren und Projekte zügig starten. Unterstützen Sie das ausdrücklich im Verfahren?

Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse für eine verlässliche Beteiligung der Kommunen und Bürger:innen an erneuerbaren Energieprojekten.
Ich teile Ihr Ziel, dass Bürger:innen sowie die Gemeinden fair von solchen Projekten profitieren und die Beteiligung spürbar ankommen. Deshalb bin ich froh, dass mit einer Änderung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz eine höhere Beteiligung gesetzlich festgeschrieben wird. In der Tat bin ich der Meinung, dass wir das Bestmögliche im Rahmen unserer gesetzlichen Grundlage für die Bürger:innen realisieren müssen.
Zur Wahrheit im Kontext der gegenwärtigen rechtlichen Lage in diesem speziellen Fall gehört indes ebenso, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nicht gefährdet werden darf. Deshalb wird es herausfordernd die Beteiligung für die Kommunen und Bürger:innen zum jetzigen Zeitpunkt in eine konkrete Zahl zu gießen. Unser Ziel ist es daher, einen ausgewogenen Weg zu finden, der sowohl faire Beteiligungen ermöglicht als auch die Umsetzung der Projekte sicherstellt. Aktuell befinden wir uns zudem in einer juristischen Debatte, da zu straffe Regelungen und Ausschüttungsgarantien (z.B. die von Ihnen benannten 0,8 ct/kWh als verbindliche Untergrenze) von Akteuren spezifischer Unternehmen/Betriebe als Benachteiligung und unlautere Wettbewerbsverzerrung angesehen werden. Diesbezüglich sind wir gerade dabei, den Diskussionsbedarf zwischen den Ministerien zur Beteiligungshöhe sowie den gesellschaftlichen Partnern zu klären. Dies mag für Ihr konkretes Anliegen als Antwort in dieser Zwischenphase unbefriedigend sein, indes, es entspricht den Tatsachen des laufenden parlamentarischen Prozesses.
Sobald die Schritte zum Gesetzgebungsverfahren eingeleitet sind, beziehungsweise das neue Beteiligungsgesetz beschlossen wurde, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und den Austausch.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Trepsdorf