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Daniel Rolfs
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Frage von Hans-Peter W. •


Wie positionieren Sie sich vor der Landtagswahl am 8. März zur künftigen Rolle der Homöopathie und des Heilpraktikerberufs?

"Viele Patientinnen und Patienten vertrauen auf Homöopathie und auf die Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Dieses Vertrauen respektiere ich. Für mich ist entscheidend, dass solche Angebote weiterhin möglich sind – jedoch klar als ergänzende Leistungen „on top“ zum staatlichen Gesundheitssystem und nicht als Ersatz für wissenschaftlich fundierte Diagnostik und Therapie."

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https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-stoch/fragen-antworten/betreff-homoeopathie-und-heilpraktiker-ihre-position-vor-der-wahl-am-8-maerz

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Antwort von Die Linke

Guten Tag,

Gesundheit ist ein Menschenrecht – keine Ware und kein Luxusgut. Das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit ist unter anderem in Art. 12 des UN-Sozialpakts verankert. Wir stehen für eine solidarisch finanzierte, flächendeckende und faktenbasierte Gesundheitsversorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientiert und nicht an Profitinteressen. Aus dieser Grundhaltung ergibt sich auch unsere Position zu Homöopathie und dem Heilpraktikerberuf.

Die weit überwiegende wissenschaftliche institutionelle Einschätzung zum Thema Homöopathie lautet, dass es keine belastbare, reproduzierbare Evidenz dafür gibt, dass Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus wirkt. Dies ist die Position der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) in ihrer Stellungnahme von 2017, der überwiegenden Mehrheit der Ärztekammern, darunter seit dem 20. Juli 2024 auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie mit 52 zu 31 Stimmen aus der Weiterbildungsordnung gestrichen hat. Sowie der Mehrheit der internationalen medizinischen Forschungsgemeinschaft. Es existieren einzelne Studien und Meta-Analysen, die zu abweichenden Ergebnissen kommen, die jedoch von der institutionellen Wissenschaft als nicht hinreichend belastbar eingestuft werden.

Wir respektieren, dass viele Patient:innen positive Erfahrungen mit Homöopathie gemacht haben. Dieses Vertrauen nehmen wir ernst und wir nehmen auch unsere Verantwortung ernst, Menschen nicht in die Irre zu führen. Ehrliche Gesundheitspolitik bedeutet, transparent zu benennen, was wissenschaftlich belegt ist und was nicht.

Für mich und für uns steht jedoch fest:

Keine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft. Behandlungsmethoden ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis sollen nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Homöopathische Leistungen gehören zwar nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog, werden aber derzeit von rund zwei Dritteln der gesetzlichen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung angeboten. Auch Satzungsleistungen werden aus den Beiträgen aller Versicherten der jeweiligen Kasse finanziert. Solange Brillen nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung bezuschusst werden und Zahnersatz je nach Bonusheft lediglich zu 60 bis 75 Prozent erstattet wird, ist es gegenüber den Versicherten nicht zu rechtfertigen, Mittel für Verfahren ohne Wirksamkeitsnachweis bereitzustellen.

Aufklärungspflicht. Vor jeder homöopathischen Behandlung oder dem Verkauf homöopathischer Mittel muss verpflichtend über den fehlenden Wirksamkeitsnachweis über den Placeboeffekt hinaus aufgeklärt werden.

Ende der Sonderstellung im Arzneimittelrecht. Homöopathika unterliegen nach § 38 AMG derzeit lediglich einem vereinfachten Registrierungsverfahren, bei dem weder ein Wirksamkeitsnachweis noch die Angabe von Anwendungsgebieten erforderlich ist. Diese Sonderstellung wollen wir beenden. Homöopathika sollen denselben Zulassungsanforderungen unterliegen wie alle anderen Arzneimittel: Mit Nachweis von Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit.

Therapiefreiheit auf eigene Kosten. Wer sich nach vollständiger Aufklärung bewusst für Homöopathie entscheidet, soll dies selbstverständlich auf eigene Kosten tun können. Patientenautonomie ist ein hohes Gut, sie setzt aber informierte Entscheidungen voraus.

Kein Ersatz für evidenzbasierte Medizin. Homöopathische Behandlungen dürfen unter keinen Umständen wissenschaftlich fundierte Diagnostik und Therapie ersetzen oder verzögern, insbesondere nicht bei schweren, chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Bezüglich des Heilpraktikerberufs sollten wir uns das Heilpraktikergesetz anschauen. Es stammt vom 17. Februar 1939 und wurde in der NS-Zeit erlassen. Historisch war es als sogenanntes „Aussterbegesetz" konzipiert, das den Heilpraktikerberuf langfristig abschaffen sollte – § 2 der Ursprungsfassung schloss Neuzulassungen weitgehend aus, § 4 verbot sogar die Einrichtung von Ausbildungsstätten. Diese Bestimmungen wurde später als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben, doch das Gesetz wurde seither nie grundlegend modernisiert. Die formalen Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss, Mindestalter 25 Jahre, gesundheitliche Eignung, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Überprüfung beim Gesundheitsamt. Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung. Faktisch verfügen laut dem empirischen Gutachten des BMG allerdings etwa 97–98 Prozent der Anwärter:innen über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss und 51 Prozent besitzen die allgemeine Hochschulreife. Dennoch steht das niedrige formale Anforderungsniveau in keinem Verhältnis zu den weitreichenden Befugnissen, die Heilpraktiker:innen in der Patientenversorgung eingeräumt werden.

Das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte und Ende 2025 veröffentlichte empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt von der in vivo GbR und am 8. November 2024 übergeben, ist eine rein deskriptive Bestandsaufnahme. Aus den Ergebnissen lässt sich laut Gutachten keine pauschale Gefährdungslage ableiten, die Daten zeigen aber eine erhebliche Varianz in Ausbildung, Qualifikation und angewandten Methoden. Gleichzeitig weist der Münsteraner Kreis, eine interdisziplinäre Expertengruppe, die 2016 auf Initiative der Medizinethikerin Prof. Bettina Schöne-Seifert (Universität Münster) gegründet wurde, zurecht darauf hin, dass das System zwei Parallelwelten schafft: Evidenzbasierte akademische Medizin auf der einen Seite und überwiegend unwissenschaftliche Verfahren auf der anderen.

Daraus ergeben sich unsere Forderungen an das Heilpraktikergesetz bzw. den Heilpraktikerberuf:

  • Grundlegende Reform des Heilpraktikergesetzes mit verbindlichen, staatlich geregelten Ausbildungsstandards und regelmäßiger Fortbildungspflicht.
  • Klare Kompetenzbegrenzungen. Heilpraktiker:innen dürfen keine Behandlungen durchführen, die evidenzbasierte medizinische Diagnostik und Therapie ersetzen oder deren Inanspruchnahme verzögern.
  • Transparenzpflicht gegenüber Patient:innen. Heilpraktiker:innen müssen verpflichtet werden, über die wissenschaftliche Evidenzlage der von ihnen angebotenen Methoden aufzuklären und auf die Grenzen ihrer Kompetenz hinzuweisen.
  • Ernsthaftes Prüfen des Fach-Heilpraktiker-Modells. Der im Münsteraner Memorandum formulierte Vorschlag, den Heilpraktikerberuf langfristig durch spezialisierte Zusatzqualifikationen für bestehende Gesundheitsfachberufe (wie Ergotherapie, Logopädie, Pflege und Physiotherapie) zu ersetzen, verdient eine sorgfältige Prüfung.
  • Wirksame Qualitätskontrolle. Regelmäßige, unangekündigte Überprüfungen der Praxisführung und der angewandten Methoden durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Gute Gesundheitspolitik beginnt mit Ehrlichkeit. Wir wollen, dass jeder Mensch Zugang zu einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und wissenschaftlich fundierten Gesundheitsversorgung hat. Das bedeutet mehr kommunale Gesundheitszentren statt Klinikschließungen, bessere Bezahlung der Pflegekräfte statt Profitorientierung, und ein Gesundheitssystem, in dem Entscheidungen auf der Grundlage von Evidenz getroffen werden und nicht auf der Grundlage von Tradition, Marketing oder Wunschdenken.

Wir stehen nicht gegen Patient:innen, die Homöopathie nutzen, und nicht gegen Heilpraktiker:innen, die verantwortungsvoll arbeiten. Wir stehen konsequent auf der Seite der Wissenschaft und des Patientenschutzes. Eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung muss sich auf das konzentrieren, was nachweislich wirkt, und das, was nicht nachweislich wirkt, muss ehrlich als das benannt werden, was es ist.

Mit solidarischen Grüßen

Daniel Rolfs

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