
(...) Abgesehen davon hat der Trinkwasserschutz natürlich absolute Priorität. Auch durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist Fracking zum Schutz des Trinkwassers in Schichten oberhalb von 3.000 Metern ohnehin verboten und kommt so für die in 2.000 Metern vermuteten Erdölvorkommen der Region nicht in Frage. (...)