(...) Die Landesbauordnung in Schleswig-Holstein sieht das Freistellungverfahren in § 68 vor. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren grundsätzlich als Instrument zur Vereinfachung sinnvoll. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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