(...) Schwerbehinderte genießen einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung im Arbeitsleben. Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27.09.2000 verpflichtet ArbeitgeberInnen, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, wenigstens fünf Prozent davon für Schwerbehinderte bereitzustellen. Andernfalls haben sie eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro für jede/n nicht beschäftigte/n Schwerbehinderte/n zu entrichten. (...)
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