(...) 1. Die Möglichkeit, Pflichtverletzungen zu ahnden, muss im Sinne der Grundsätze des Förderns und Forderns sowie im Interesse des Steuerzahlers, der für die Finanzierung des Systems aufkommt, beibehalten werden. Eine vollständige Abkehr von Sanktionen wäre eine Abkehr von den Grundpfeilern der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (...)
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