Portrait von Dagmar Enkelmann
Dagmar Enkelmann
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dagmar Enkelmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens M. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Jens M. bezüglich Soziale Sicherung

Nachdem die Bundesregierung mit großer Verzögerung das neue ALGII Gesetz (umgangssprachlich HartzIV) auf den Weg gebracht hat möchte ich gerne Wissen ob ihre Fraktion eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anstrebt bzw. vorbereitet. Meines Erachtens nach , und dem vieler anderer, sind die Auflagen die das BVerfG an die Bundesregierung gestellt hat, nicht erfüllt worden.

Mit freundlichem Gruss

Portrait von Dagmar Enkelmann
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

ich stimme Ihnen zu, dass mit der jetzt beschlossenen Hartz-IV-Reform die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 9. Februar 2010 nicht erfüllt sind und u.a. Höhe und Berechnungsgrundlage der Regelsätze weiterhin verfassungswidrig sind. Die Fraktion DIE LINKE strebt deshalb an, die Reform möglichst rasch dem Verfassungsgericht zur erneuten Entscheidung vorzulegen.

Der schnellste Weg wäre ein Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dazu ist allerdings die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages notwendig. Zu den Stimmen aller Abgeordneten der LINKEN und von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag müssten dann noch weitere 12 Stimmen von SPD-Abgeordneten kommen. Angesichts der Zweifel, die u.a. SPD-Chef Gabriel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Reform geäußert hat, wäre es nur folgerichtig, wenn SPD-Abgeordnete der Normenkontrollklage zustimmten. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht erkennbar.

Darüber hinaus unterstützt DIE LINKE bereits Klagen einzelner Betroffener gegen die Reform. Der Gerichtsweg nimmt hier, wie Sie sicher wissen, allerdings deutlich mehr Zeit in Anspruch, auch wenn einzelne Sozialrichter bereits die Bereitschaft erkennen ließen, wegen der Grundsätzlichkeit der Fragen eine Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann