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Frage von Peter K. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Dr. Dagmar Enkelmann
Begründung: Demokratie kann sich nicht in Wahlen erschöpfen. Die Einführung einer Volksgesetzgebung ist seit langem überfällig. Dieser stärkere direkte Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf politische Entscheidungen könnte unsere Gesellschaft weiter demokratisieren.
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Warum setzen Sie sich nicht für vereinfachte Verfahren zur u. bei Volksbefragungen
u. Volksentscheide in Brandenburg ein ?
Sie sind doch in Brandenburg in der Regierung.
Initiativen wie entsprechende Gesetzesvolagen o.ä. habe ich in der Vergangenheit von ihrer Partei noch nicht gesehen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kaiser,

Ich stimme Ihnen zu, dass Demokratie sich nicht in Wahlen erschöpfen kann und die Einführung einer Volksgesetzgebung überfällig ist. Auf Bundesebene hat sich DIE LINKE in dieser wie in der vorangegangenen Legislatur für einen Ausbau der Volksgesetzgebung stark gemacht.

Nach unserer Vorstellung sollten zu politisch relevanten Themen, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen, auf Bundesebene Volksinitiativen, -begehren und –entscheide möglich sein, wie es DIE LINKE zuletzt in ihrem Gesetzesentwurf zur Volksgesetzgebung (Drs. 17/1199) gefordert hat. Ein Volksentscheid, über den die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen können, wäre dann bei Erfolg - das heißt bei Mehrheit der abgegebenen Stimmen - auch für den Bundestag bindend. Dieser Gesetzentwurf der LINKEN ist leider von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt worden.

Als Bundestagsabgeordnete bin ich in Brandenburg nicht in der Regierung, vielmehr ist DIE LINKE Brandenburgs dort der kleinere Koalitionspartner der SPD. Dennoch wurden mit dem Eintritt der LINKEN in die Landesregierung seit Herbst 2009 Veränderungen für mehr Bürgerfreundlichkeit bei der Volksgesetzgebung durchgesetzt. So beschloss der Landtag u.a.:

• dass Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an allen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen können. Bis dahin beschränkte sich das auf Volksinitiativen, und dies auch nur dann, wenn es sich um eine vorrangig Jugendliche betreffende Frage handelte.

• Die Eintragungsdauer bei Volksbegehren wurde verlängert - von vier auf sechs Monate.

• Unterschriften für ein Volksbegehren können nun auch vor ehrenamtlichen Bürgermeistern, ebenfalls außerhalb von Amtsräumen bei Institutionen, wie z.B. Sparkassen, abgegeben werden können. Zudem ist briefliche Eintragung möglich.

• Das Wahlalter bei den Wahlen zum Landtag und zu kommunalen Vertretungen wurde generell auf 16 Jahre abgesenkt.

DIE LINKE wollte, dass die Zugangshürden zur Volksgesetzgebung in Brandenburg noch weiter gesenkt werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Das betraf u.a. die Einführung einer freien Sammlung (Straßensammlung) bei Volksbegehren.

Ich bin sicher, dass die Brandenburger LINKE hier wie bei anderen Fragen nicht locker lassen wird. Im Falle meiner Wiederwahl wird der Ausbau der Volksgesetzgebung auf Bundesebene ein Schwerpunkt meiner politischen Arbeit werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann