Sehr geehrte Frau Babendererde, Die AfD wurde heute als rechtsextrem eingestuft. Bitte setzen Sie sich für ein Verbot dieser demokratiefeindlichen Partei ein. Unsere Verfassung muss wehrhaft bleiben.

Sehr geehrte Frau T.
die Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland als Resultat der wohl dunkelsten Zeit unserer Geschichte – zu Recht – hoch angesiedelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Partei dann verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Die ‚Alternative für Deutschland‘ stellt in meinen Augen unzweifelhaft eine ernsthafte Gefahr für unser Land dar. Die Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. Dabei sind Bezeichnungen der Nazi-Zeit als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte lediglich die Spitze des Eisbergs und brandgefährlich für unsere offene und plurale Gesellschaft. Und wer genau hinschaut, sieht auch, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik und damit unterscheidet sie sich fundamental von den politischen Grundwerten meiner Christlich Demokratischen Partei.
Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bewerte ich die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für juristisch nicht gesichert gegeben und politisch kontraproduktiv. Zwar führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus und die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Einschätzung bestätigt. Eine Einstufung als „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Ein Verbotsverfahren kann entweder vom Bundestag, vom Bundesrat und von der Bundesregierung oder von mehreren dieser Organe gemeinsam angestrengt werden und diesbezüglich bin ich mir in einer Sache sicher: Der Bundestag sollte sich in dieser Frage zurückhalten, bzw. nur im Zusammenspiel mit den anderen Organen agieren. Andernfalls bliebe zum einen stets der Eindruck haften, man schalte einen unliebsamen politischen Mitbewerber aus. Zum anderen verfügt der Bundestag sui generis nicht über ausreichend verfassungsschutzrechtliche Hinweise, um einen entsprechenden Antrag entsprechend zu begründen.
Fest steht für mich: Ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht darf nur mit oberster Sorgfalt, Fairness und der größtmöglichen Aussicht auf Erfolg angestrebt werden - ansonsten treiben wir den Teufel mit dem Beelzebub aus. Denn scheitert ein Verbotsverfahren, geht die AfD aus dieser "Schlacht" stärker denn je hervor. Die in meinen Augen dazu weit bessere Alternative ist und bleibt gutes Regierungshandeln. Damit verringern wir den Zuspruch, den die Partei inzwischen in weiten Teilen der Bevölkerung genießt, entziehen ihr den Nährboden und holen ihre Wähler in unsere demokratische Mitte zurück. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich deutlich zu einfach. Die politische und inhaltliche Auseinandersetzung ist und bleibt der geeignete Weg, um die AfD zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cornell Babendererde MdB