(...) Ich bin sehr froh über dieses Urteil, denn es macht eine zentrale Ungleichbehandlung sichtbar: Es kann nicht sein, dass voll erwerbsgeminderte Erwachsene über 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, pauschal weniger Geld erhalten, als erwerbsfähige Erwachsene über 25 Jahre. In dieser Zuordnung spiegelt sich das Vorurteil, eine Erwerbsunfähigkeit habe zur Folge, dass man auch keinen eigenen Haushalt führen könne. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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