(...) 4) Die Abgeordnetenentschädigung soll zum einen der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans der Bundesrepublik Rechnung tragen und eine *unabhängige Ausübung* des Mandats erlauben, zum anderen soll sie angemessen für seine Tätigkeit sein. Konkret: Ich arbeite 60-65 Stunden pro Woche, vertrete einen der größten Wahlkreise der Bundesrepublik Deutschland, habe keine Nebeneinkünfte und bin als Fachpolitiker meiner Fraktion für so sensible Themen wie Terrorismusbekämpfung zuständig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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