(...) 4) Die Abgeordnetenentschädigung soll zum einen der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans der Bundesrepublik Rechnung tragen und eine *unabhängige Ausübung* des Mandats erlauben, zum anderen soll sie angemessen für seine Tätigkeit sein. Konkret: Ich arbeite 60-65 Stunden pro Woche, vertrete einen der größten Wahlkreise der Bundesrepublik Deutschland, habe keine Nebeneinkünfte und bin als Fachpolitiker meiner Fraktion für so sensible Themen wie Terrorismusbekämpfung zuständig. (...)
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