(...) die Tätigkeit der Nachrichtendienste unterliegt klaren rechtsstaatlichen Regelungen. Diese Regelungen hat der Deutsche Bundestag im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G-10-Gesetz), im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz), im Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) sowie im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) festgeschrieben. Diese gesetzlichen Regelungen sind der Rahmen, innerhalb dessen die Nachrichtendienste arbeiten. (...)