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Clemens Binninger
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Frage von Irene L. •

Frage an Clemens Binninger von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger.

Am Donnerstag hat der Bundestag das Bundesdatenschutzgesetz in seiner neuen Fassung verabschiedet. Dazu meldet heise-news:
"Die Aufsicht der Bundesdatenschutzbehörde über den Bundesnachrichtendienst (BND) wird massiv eingeengt. Sie darf sich nicht einmal mehr mit Informationen oder Ersuchen an die parlamentarischen Ausschüsse wenden. "

Dafür gibt es keine Sicherheits-begründete Rechtfertigung ( die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt mit Ihrer Arbeit keine Gefährdung dar ).
Warum ich mehr - nicht weniger - Kontrolle über den BND erwarte, muss ich vermutlich nach der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses und den letzten Spiegel-Meldungen nicht ausmultiplizieren:
WARUM also steht diese Kontroll-Einschränkung in der neuen Gesetzesfassung ?
Welches Ziel genau verfolgt die Regierung damit?
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Link zur heise-Berichterstattung:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Weniger-Kontrollrechte-Bundestag-beschliesst-Gesetz-zur-EU-Datenschutzreform-3699398.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Latz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bundesdatenschutzgesetz, die ich gerne beantworte.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist durch das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) befugt, sich bei allen Fragen über den Bundesnachrichtendienst (BND), die im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten stehen, an die Bundesregierung sowie an die für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Gremien, also das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die G-10-Kommision und das Unabhängige Gremium zu wenden.

Beim zuständigen Nachrichtendienst für die Auslandsaufklärung halte ich eine solche Sonderregelung aufgrund der sensiblen Informationen und Daten und auch im Sinne der Geheimhaltungspflichten des BND für vertretbar. Die neue Regelung stellt sicher, dass den BND betreffende Sachverhalte nur in den Gremien besprochen werden, die für die Kontrolle gesetzlich vorgesehen sind.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten der Nachrichtendienste durch die Reform des PKGr-Gesetzes verbessert. Das PKGr hat zur Unterstützung seiner Aufgaben nun einen Ständig Bevollmächtigten, der die Abgeordneten bei der Ausführung der Kontrolltätigkeit unterstützt. Zudem wurde mit dem BND-Gesetz ein Unabhängiges Gremium geschaffen, das die eingesetzten Selektoren bei der „Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung“ überprüft.

Ich sehe daher nicht, dass die Kontrolle über den BND eingeschränkt wurde. Aufgrund vieler Reformen in dieser Legislaturperiode wurde die parlamentarische Kontrolle meines Erachtens sogar deutlich gestärkt.

Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz setzen wir jetzt auch die Vorgaben der Europäischen Union für einheitliche europäische Datenschutzstandards um. Diese einheitlichen Standards sind aufgrund des heutigen Stands der Technik und der Menge an Daten, die gespeichert werden müssen, zwingend notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger