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Clemens Binninger
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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Binninger!

Was ist Ihre Meinung zu den "Silvester-Straftaten" vom 31.12.2015, in Köln am Hbf, und eventuellen Fehlern der Politik?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit den Vorfällen in Köln in der Silvesternacht. Ich selbst bin sehr schockiert über das Ausmaß der schrecklichen Ereignisse und verurteile sie auf das Schärfste. Es darf nicht sein, dass der öffentliche Raum preisgegeben wird und Frauen sich nicht mehr sicher in Deutschland bewegen können.

Mittlerweile ist bekannt, dass sich unter den mutmaßlichen Tätern überwiegend Asylbewerber und Flüchtlinge befinden. Trotzdem dürfen daraus keine Pauschalurteile gegenüber Schutzsuchenden entstehen. Andererseits ist es aber ebenso wichtig, nichts zu verschweigen, was mit den Vorfällen zusammenhängt. Wenn es sich bei den Tätern von Köln um Flüchtlinge und Asylbewerber handelt, sind sie kriminell und müssen auch die Konsequenzen für ihr Handeln tragen. Solche Kriminelle haben ihr Gastrecht verwirkt.

Mich erreichen immer wieder auch Bürgerbriefe, die sofortige Abschiebungen bei straffällig gewordenen Asylbewerbern und Flüchtlingen fordern. Das kann ich nachvollziehen, doch die Rechtslage ist nicht einfach. Aufgrund internationalem Recht - etwa der Genfer Flüchtlingskonvention, an die Deutschland gebunden ist - bestehen in vielen Fällen sogenannte Abschiebehindernisse. Beispielsweise kann in der Regel nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschoben werden, wem in seinem Herkunftsland eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Ich unterstütze die aktuell geplante Gesetzesverschärfung für eine erleichterte Abschiebung von Straftätern nachdrücklich. Zur Ehrlichkeit gehört aber dazu, darauf hinzuweisen, dass es verurteilte Straftäter geben wird, die trotz Gesetzesverschärfungen aufgrund von rechtlichen Abschiebehindernissen nicht abgeschoben werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger