Claus Winhard
AfD
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Frage von Joachim W. •

Frage an Claus Winhard von Joachim W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Winhard,

aus welchem Grund sollten Leiharbeiter weniger verdienen als die Stammbelegschaft? Leisten sie nicht die gleiche Arbeit wie ihre Kollegen? Reicht es nicht schon aus, dass wie bei Opel Leiharbeiter schon spezielle Arbeitskleidung tragen müssen, so dass jeder sie sofort als Leiharbeiter erkennen kann und dass sie dann, obwohl sie teilweise nur 35% des Lohnes bekommen, den die Stammbelegschaft erhält, in den Kantinen einen Aufschlag von 100% bezahlen müssen? Es ist übrigens kein Einzelfall, dass Leiharbeiter in den Betrieben deutlich schlechter behandelt werden als die Stammbelegschaft. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, als ich als Leiharbeiter tätig war, dass die Stammbelegschaft kostenlos mit Kaffee versorgt wurde, während die Leiharbeiter einen Kaffeeautomaten da stehen hatten, bei dem man € 1,- für den Kaffee bezahlen musste. Zusätzlich war es den Rauchern unter der Stammbelegschaft gestattet, alle 90 Minuten eine Zigarette rauchen zu gehen, während dies für Leiharbeiter strengstens verboten war. Auch die Pausenzeiten unterschieden sich deutlich...Stammbelegschaft 60 Minuten Mittagspause-Leiharbeiter 30 Minuten.
Finden Sie es wirklich in Ordnung, dass Leiharbeiter schlechter gestellt sind als Stammbelegschaft, wie man es Ihren Angaben bei der These entnehmen kann?

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Wolkenhauer,

vielen Dank für Ihre Frage. Leiharbeit war und ist ein kontrovers diskutiertes Thema, daher ist der begrenzte Platz, der zur Beantwortung der Thesen auf abgeordnetenwatch.de zur Verfügung steht, oft nicht ausreichend, um den eigenen Standpunkt klar darzustellen. Um so mehr freue ich mich, dass Sie mir mit der Beantwortung Ihrer Frage Gelegenheit geben, dies ausführlicher zu tun.

Leiharbeit muss von drei Seiten betrachtet werden. Von der Seite der Leiharbeitsfirma, von der Seite des Entleihers, also des Unternehmens, welches Arbeitskräfte leiht und von Seiten des Leiharbeiters. Hier treffen verschiedene Interessen aufeinander, die möglichst unter einen Hut gebracht werden müssen. Das primäre Interesse der Leiharbeitsfirma ist vorrangig die Gewinnerzielung, das der Entleiher die Flexibilisierung von Arbeitsabläufen und das des Leiharbeiters Einkommen und Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Würde nun ein Leiharbeiter zu den Konditionen bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt, die für die Stammbelegschaft des Entleihers gelten, so ergäben sich als Folge zum Einen deutlich höhere Kosten für den Entleiher, der ja dann im Vergleich zu den Kosten einer Stammarbeitskraft zusätzlich die Kosten für die Leiharbeitsfirma, also deren Rohertrag, bezahlen müsste. Zum Anderen müssten die Konditionen für jeden Arbeitseinsatz eines Leiharbeiters neu festgesetzt werden, denn der Leiharbeiter ist bei der Leiharbeitsfirma, nicht beim Entleiher angestellt und wird grundsätzlich nach den Konditionen der Leiharbeitsfirma bezahlt. Abgesehen vom administrativen Aufwand wäre es auch unverständlich und ungerechtfertigt, einem Leiharbeiter bei einem Einsatz im Unternehmen A weniger zu zahlen als bei einem Einsatz im Unternehmen B. Subventionierte Leistungen des Entlehiers, also Kantinenessen und Getränke, stehen daher auch nur Beschäftigten des Entleihers zur Verfügung, da nur mit diesen ein direktes Beschäftigungsverhältnis besteht.

Ich bin kein begeisterter Anhänger von Leiharbeit, aber da sie auch einen Beitrag zum Arbeitsmarkt leistet, den die Arbeitsagenturen vernachlässigen, sehe ich es als gerechtfertigt an, dass Leiharbeitsfirmen mit Ihrer Tätigkeit Gewinne erzielen. Dies bedingt jedoch neben vielen anderen Faktoren auch eine geringere Entlohnung der Leiharbeitskräfte, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. Zwar werden nur rund siebe Prozent der Leiharbeiter von Entleihern in feste Arbeitsverhältnisse übernommen, jedoch ist Leiharbeit - anders als viele sinnlose Programme der Arbeitsagenturen - für viele Arbeitslose, schlecht qualifizierte und ungelernte Arbeitskräfte eine Möglichkeit, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Ich gebe Ihnen aber in einem Punkt Recht: Die Höhe der Differenz zwischen den Gehältern der Stammbelegschaft und denen der Leiharbeitskräfte ist etwas, worüber gesprochen werden muss. Hier ist der Staat gefragt, Regelungen zu finden, welche diese Differenzen auf ein gesundes Maß begrenzen- 50% und mehr Unterschied lassen sich auch mit Kosten und notwendigen Erträgen der Leiharbeitsfirmen schlecht rechtfertigen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Leiharbeitskräfte tatsächlich als flexibles Mittel zur Anpassung an kurzfristigen Arbeitskräftebedarf genutzt werden und nicht, um schleichend Tarifverträge zu untergraben.

Mit freundlichen Grüßen,

Claus Winhard