Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Ulrike F. •

Frage an Claudia Schmidtke von Ulrike F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Prof. Schmidtke,

der für chronisch Erkrankte wichtige Wahltarif für Arzneien der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie soll nach der Gesetzesvorlage TSVG gestrichen werden. Dieser Tarif belastet die Solidargemeinschaft nicht. Eine Streichung aber würde gerade chronisch Erkrankte mir erhöhtem Arzneimittelbedarf zusätzlich mit höheren Kosten belastet. Die Bevölkerung wünscht sich MEHR Komplementärmedizin und nicht weniger! Gegen diesen Vorschlag der Gesundheitsministeriums wurden bereits über 18000 Stimmen auf change.org gesammelt.

Bereits am 11. 01. 2019 wurde eine offizielle Petition mit der Nummer 90088 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Diese ist bis heute immer noch nicht veröffentlicht mit dem Hinweis, dass der Gesundheitsausschuss noch keine Stellungnahme dazu gemacht hat. Der Gesundheitsausschuss selbst verzögert also die Veröffentlichung dieses allgemein anerkannten Bestandteils der demokratischen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Was wollen Sie jetzt konkret unternehmen, um diesen Missstand zu beenden und an der Veröffentlichung mitwirken?

Mit freundlichen Grüßen

U. F.

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.02.2019, in der Sie Ihre Bedenken bezüglich der Streichung des Wahltarifes zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) äußern.

Im Jahresdurchschnitt 2017 nutzten laut der Mitgliederstatistik lediglich 562 Versicherte diese Form der Wahltarife. Die geringe Nachfrage und der damit verbundene bürokratische Aufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, führt durchaus zu einer unnötigen Belastung der Solidargemeinschaft. Krankenkassen können auch zukünftig, unabhängig von den Wahltarifen, die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln als Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 anbieten. Eine Abschaffung derartiger Wahltarife würde also keineswegs eine, wie es in der von Ihnen angeführten Petition lautet, Diskriminierung der Verordnung homöopathischer, anthroposophischer und anderer komplementärmedizinischer Arzneimittel bedeuten.

Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen keine Auskunft zum Verfahrensstand einer konkreten Petition geben. Insgesamt gilt jedoch: Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Petitionsausschusses zu veröffentlichen, wird diese zunächst gemäß der Richtlinie auf die Voraussetzungen geprüft. Die Prüfung kann abhängig von der Komplexität der Petition einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Veröffentlichung der Petition ist von der Rückmeldung des Gesundheitsausschusses unberührt.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA