
(...) Die Verlogenheit der These mit der Fähigkeit der Eltern und dem Hochhalten diesen Prinzips macht sich beim Umgang mit den ALG-II beziehenden Familien deutlich: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Betreuungsgeld bei Eltern, die ALG-II beziehen, angerechnet werden soll. Dies ist nicht nur unsozial, sondern auch beschämend. (...)