(...) in den Debatten um Menschenrechte, Verhinderung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen darf es nicht zu Vergleichen kommen, die Verbrechen und Missstände in unterschiedlichen Ländern gegeneinander aufrechnen. Sonst wäre die Menschenrechtsdebatte ein Feld von Beliebigkeiten und Unverbindlichkeiten. Jede Menschenrechtsverletzung ist eine zu viel. (...)
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