
(...) mag sein, dass die Türkei verschiedene Erklärungen von regionaler Bedeutung unterzeichnet oder sich durch diverse bilaterale Abkommen zu einem bestimmten Verhalten der anderen Seite gegenüber verpflichtet oder bereit erklärt hat. Dies alles hat keine Wirkung auf die Universalität und Verbindlichkeit der internationalen Konventionen, die in jahrelangen Verfahren angenommen und ratifiziert worden sind. Diese stehen über allen gesetzlichen Vorgaben und Normen, die von regionaler und innenpolitischer Bedeutung sind und machen sie damit unwirksam. (...)