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Claudia Roth
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Frage von Wilfried R. •

Frage an Claudia Roth von Wilfried R. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Roth

Mit rot/grün wurde in den Städten, Gemeinden und Institutionen der Beruf der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen. Anfangs trugen diese Beauftragten die explizite Bezeichnung "Frauenbeauftragte". Diese sogenannten Gleichstellungsbeauftragten kosten den Staat eine ganze Menge Geld (zwischen 2200 & 3400 € je nach alter), da sie nach BAT IIa bezahlt werden. Auf die gesamte Bundesrepublik bezogen, werden hier Milliarden mit Steuergeldern bezahlt, um eine Art ideologisches Prestigeprojekt zu finanzieren. Welchen wirklichen, gesamtgesellschaftlichen Nutzen haben diese sogenannten Gleichstellungsbeauftragten, sowohl für die Masse, als auch für jeden einzelnen in Deutschland?
Wäre das Geld nicht besser angelegt, um Staatsschulden zu verringern, den Spritpreis nachhaltig zu senken, die Renten zu sichern oder Arbeitsplätze zu schaffen? Bedarf es einer ideologischen Rechtfertigung,damit auch weiterhin Gleichstellungsbeauftragte im Land ihre pseudo-Arbeit aufnehmen können? Wie ist das Missverhältnis zu erklären, das ausschliesslich Frauen für diese Arbeit als kompetent angesehen werden, während Gleichstellung ja beide Geschlechter meinen sollte?
Zudem ist auch in der derzeitige Familienpolitik Gleichstellung unerwünscht, wie die zahlreichen Urteile zu Lasten der Väter deutlich aufzeigen. Das politisch verordnete Bild "Mann = Täter; Frau = Opfer" mag im derzeitigen, politischen Verständnis schöngeredet sein. Mit der gelebten Wirklichkeit stimmt es jedoch nicht überein.
(Quelle: www.maennerberatung.de/gewalt-frauen-maenner.htm )

Wie ist dieses Missverhältnis zwischen politischer Willensbekundung und der erwiesenen Wirklichkeit zu erklären? Wie gedenkt ihre Partei diesem Rechnung zu tragen und zwischen Wirklichkeit und Wunschdenken öffentlich zu differenzieren, wenn das überhaupt möglich sein sollte?

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Rohrmann

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rohrmann,

vielen Dank für ihre Anfrage, dass sie sich für Gleichberechtigung interessieren kann ich nur begrüßen. Auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind gegen jede Art der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Nur sind die gesellschaftlichen Strukturbedingungen noch so beschaffen, dass Frauen wegen ihres Geschlechts häufiger Diskriminierungen ausgesetzt sind als Männer. Daher benötigen diese auch erheblich mehr Unterstützung. Auch benötigen die Gleichstellungsbeauftragten keine ‚ideologische Rechtfertigung’ für ihre Arbeit. Die Diskriminierung der Frauen aufgrund ihres Geschlechts ist gesellschaftliche Realität und somit ein Fakt, der nichts mit Ideologie zu tun hat. Ihre Behauptung, die von der rot-grünen Koalition betriebene Familienpolitik wünsche keine wirkliche Gleichstellung, ist so nicht haltbar. Ich will ihnen nur ein Beispiel geben. Das von uns eingeführte Elternzeitgesetz sieht vor, dass Mütter und Väter entweder getrennt von einander oder auch zusammen drei Jahre Elternzeit nehmen können. Zuvor konnten nur Mütter den so genannten Erziehungsurlaub beanspruchen. Jene, die in der Elternzeit sind, können aber auch noch dreißig Stunden in der Woche arbeiten gehen, da sie jetzt in Betrieben ab 16 Arbeitnehmern das Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz haben. So sollen vor allem Männer angeregt werden, die Elternzeit zu nutzen. Dies wird aber nur in geringem Maße angenommen da nur fünf Prozent der Väter die Elternzeit auch wirklich in Anspruch nehmen.
Eingebettet ist dieses Gesetz in das Prinzip des Gender Mainstreaming, was bedeutet, dass bei allen politischen Handlungen die Auswirkungen auf Frauen und Männer mit einzubeziehen und zu berücksichtigen sind. Dazu gehört auch Gender Budgeting, also die Anwendung des Gender-Mainstreaming-Gedankens auf die Haushalts- und Finanzpolitik. Hier wirkt das in Berlin ansässige Gender-Kompetenz-Zentrum als Unterstützung und Begleitung. Wir haben mit der Bundesregierung und der Parlamentsmehrheit konkret an der Verwirklichung des Gleichstellungsgedankens gearbeitet und so die formale rechtliche Gleichstellung von Frauen erzielt. Die Ausgangsvoraussetzungen Frauen und Männer sind aber immer noch unterschiedlich und daher ist die rechtliche Gleichstellung kein Grund für uns, sich gemütlich zurückzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

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