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Claudia Roth
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Frage von Ludger W. •

Frage an Claudia Roth von Ludger W. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Roth,

Ihre Kritik zum "Beschneidungsurteil" kann ich nicht mal im Ansatz nachvollziehen. Sie stellen die Religionsfreiheit über das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das kann frau/man so sehen.

Das Wichtigste aber haben Sie übersehen, bzw. nicht bedacht: Die Ausübung der Religionsfreiheit des Ausübenden trifft aber auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Anderen.

Also wäre es doch eine gute Sache, mit diesem Vorgang einfach 15 Jahre zu warten, um dann zu schauen, wie der Betroffene sich entscheidet.

Sie sollten sicher auch wissen, daß ein erfülltes Sexualleben durch eine Beschneidung eingeschränkt werden kann.

Desweiteren halte ich Ihre Meinung auch aus anderen Gründen für äußerst fragwürdig.
Historisch betrachtet, war es noch nie eine gute Idee, die Religionsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit zu stellen.

hier dann die krasseren Beispiele der Religionsausübung:

FGM, Hexenjagd/Inquisition, Sharia, alles im Sinne des Glaubens.

Wenn ich weiter darüber sinniere, kommt mir der Gedanke, das dieser Ritus eh nur dem Machterhalt von alten Männern dient, welche in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen sind.

Und nun die Fragen:

Stellen Sie grundsätzlich das Recht auf freie Religionsausübigen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Sehen Sie das auch so, wenn die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person betroffen ist?
Sehen Sie Grenzen, wo Sie Ihre Einstellung einschränken?

Mit freundlichen Gruessen

Ludger Wiegert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wiegert,

bei Beschneidungen von Jungen geht es um eine Rechtekollision im Spannungsfeld zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit, dem elterlichen Erziehungs- und Sorgerecht und dem Recht auf Religionsfreiheit. Die Aufgabe der Gesetzgebung besteht nun darin, diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter in der Problemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen verwirklicht wird. Damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können, müssen ihnen Grenzen gesetzt werden.

Der Kinderrechtsauschuss der Vereinten Nationen, der die Kinderrechtskonvention maßgeblich gestaltet und auf den Weg gebracht hat, sieht keinen Widerspruch zwischen dem in der Konvention formulierten Schutz körperlicher Unversehrtheit und der Beschneidung von Jungen.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Debatte nur im Diskurs mit den
Religionsgemeinschaften und nicht per Gerichtsbeschluss gegen sie geführt werden kann. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, zu einem verantwortlichen und sensiblen Umgang mit dem Thema zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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