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Claudia Ravensburg
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Frage von Monika F. •

Frage an Claudia Ravensburg von Monika F. bezüglich Familie

Guten Tag!

Sehr geehrte Frau Ravensburg, ist Ihnen bekannt, dass es zwar ein Bundesgesetz zur Betreuung für Kinder unter 3 Jahre gibt, es aber in den überwiegend meisten Kommunen, wegen fehlender finanzieller Mittel, nicht umgesetzt wird.
Ist Ihnen bekannt, dass dafür durch einige Kommunen Frauen angeworben und in 10 Wochen als Ersatzbetreuuerinnen ausgebildet werden? Diese Frauen sind nicht die von den Kreisjugendämtern ausgebildete Tagesmütter, sondern, das sind Frauen jeglichen Alters, die durch den ASB oder andere soziale Einrichtungen als Ersatz für qualifizierte und pädagogisch ausgebildete Erzieherinnen/Erzieher angeworben werden. Die Betreuung dieser Kinder findet dann privat und nicht in öffentlichen Kindertagesstätten statt. Oft haben Eltern, eben wegen fehlender öffentlicher, vom Gesetz vorgeschriebener, Kleinstkinderbetreuungseinrichtungen, gar keine andere Wahl, als dies Angebot zu nutzen. Frau Ravensburg, wie werden Sie sich wann dafür einsetzen, dass endlich in allen Gemeinden auch öffentlich geförderte und öffentlich geführte Kleinstkinderbetreuungseinrichtungen eingerichtet werden und diese wichtige Betreuung der Kinder unter 3 Jahren nicht auch weiterhin an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert?

Vorab vielen Dank für die Beantwortung und mit freundlichem Gruß Monika Frank

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hessen ist mit einem enormen Einsatz an Finanzmitteln von Bund, Land und Kommunen vorangebracht worden, um dem Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren zu genügen. Gesetzlich ist geregelt, dass die Betreuung sowohl in Kindertagesstätten als auch von Tageseltern erbracht werden kann. Hier gibt es Ausbildungsstandards. Ich weiß, dass die Kommunen mit großem Einsatz sich um die Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei kommunalen, kirchlichen oder freien Trägern kümmern. Im hessischen Kinderförderungsgesetz ist ein Fachkraftschlüssel verankert, der auch nur durch ausgebildete Fachkräfte erfüllt werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu dem von Ihnen geschilderten Fall ohne Hintergrundkenntnisse nicht äußern kann, biete Ihnen aber gern die Möglichkeit zu einem Gespräch. Bitte wenden Sie sich an mein Büro, das den Kontakt gern vermittelt.

Ihre Claudia Ravensburg

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