Antwort 24.11.2022 von Christos Katzidis CDU
Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig

Wolfgang Hübner-Stauf und Christos Katzidis
Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig