(...) Eine die Reisefreiheit einschränkende Residenzpflicht für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) gibt es nicht. Es gibt aber im SGB II eine Erreichbarkeitsvorschrift, die dazu dient, dass Leistungsempfänger für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch real zur Verfügung stehen. (...)
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