Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.
Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.
Ich möchte Sie in jedem Fall auf meine damalige Antwort verweisen:
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen zwischen Abgeordneten und Beamten grundlegende statusrechtliche Unterschiede, die eine abweichende Behandlung von Abgeordnetenentschädigung und Beamtenbesoldung rechtfertigen.
Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.
Ich bin überzeugt, dass es uns am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses auch gelingen wird, tragfähige und gerechte Lösungen zu finden, die sowohl die finanzielle Stabilität unsere Gesundheitssystems als auch die unterschiedlichen Lebenssituationen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

