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Christine Stahl
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Frage von Andreas Z. •

Frage an Christine Stahl von Andreas Z. bezüglich Gesundheit

Sehr verehrte Frau Stahl,

im Dezember 2007 hat der bayerische Landtag auch mit den Stimmen ihrer Partei das auf dem Papier beste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland beschlossen.

Leider wird das strenge Rauchverbot in der Praxis durch das Schlupfloch "Raucherclub" immer häufiger umgangen, so dass es immer schwieriger wird, eine Kneipe zu finden, in der man gemütlich ein Bierchen trinken kann, ohne von giftigen Rauchschwaden eingenebelt zu werden. Überdies sind die Angestellten dieser sog. "Raucherclubs" an ihrem Arbeitsplatz gezwungenermaßen einem völlig überflüssigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Handlungsfreiheit der Raucher eingeräumt hat, wäre der Weg frei für ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten, das meines Erachtens der einzige Weg wäre, um den Schutz sowohl der nichtrauchenden Kneipengäste als auch des Personals sicherzustellen.

Wie ist ihre Position hierzu?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Zeilinger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zeilinger,
leider war der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht der beste, denn sonst hätten wir nicht das Problem mit den Raucherclubs, die allerorts wie die sprichwörtlichen Pilze aus dem Boden schiessen. Wir Grüne hatten die Staatsregierung und die CSU vor dieser Lücke gewarnt und deshalb ja auch einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt gehabt, der jedoch abgelehnt worden ist. Um aber im Streit zwischen NichtraucherInnen und RaucherInnen überhaupt zu einer Lösung zu kommen, stimmten wir dem lückenhaften Gesetzentwurf dennoch zu. Heute zeigt sich, daß wir mit unseren Bedenken Recht behielten. Wir setzen nunmehr auf eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie; die Gesetzgebungskompetenz hierfür hätte die Bundesebene. Ich befürchte nur, daß der großen Koalition der Mut zu einer klaren Regelung fehlen wird. Aber nächstes Jahr sind ja auch hier Wahlen.

Abgeordnetenbüro
Christine Stahl