Portrait von Christine Scheel
Christine Scheel
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Scheel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen V. •

Frage an Christine Scheel von Jürgen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Frau Scheel,

was halten Sie von einer generellen Regelbesteuerung auf Einkommen für alle Schichten der Gesellschaft?
Was ich damit meine ist, das wenn ein Steuerlicher Prozendsatz von z.B. 30% festgelegt wird und jemand 1000.-€ verdient er dann 300.-€ Abgaben hat.
Bei einem Verdienst von 10000.-€ wären es 3000.-€ und bei 100000.-€ dann 30000.-€ an Abgaben.
Es gibt keinen Mindest- und Höchststeuersatz mehr.
Somit wäre das Steuersystem gerechter und nicht nach Status, Stellung oder Titel gegliedert.

Mfg
J. Vogel

Portrait von Christine Scheel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihre Frage nach einer "generellen Regelbesteuerung" mit einem einheitlichen (durchschnittlichen) Steuersatz von 30 Prozent. Ihr Vorschlag hätte zur Folge, das alle Einkommensbezieher mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 66.000 € im Jahr (Alleinstehende) bzw. weniger als 132.000 € im Jahr (Verheiratete) mehr Steuern zahlen müssten als gegenwärtig und alle Einkommensbezieher, die über diesen genannten Jahreseinkommen liegen, müssten dann weniger Steuern zahlen. Das halte ich nicht für sozial gerecht und anstrebenswert. Wir haben einen progressiven Einknommensteuertarif der mit einem Steuersatz von 15 Prozent beginnt oberhalb eines Grundfreibetrags von 7.664 €/Jahr (Alleinstehende) und bei 42 Prozent Grenzsteuersatz bei einem Einkommen von 52.152 €/Jahr endet. Außerdem gibt es noch die sog. Reichensteuer, die für ein z.v.E. ab 250.000 €/Jahr mit einem Steuersatz von 45 Prozent greift. Der Vorteil eines progressiven Einkommensteuertarif ist, dass er dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit folgt, und damit eine erhebliche Umverteilung von Einkommen zu Gunsten der Finanzierung des Gemeinwesens ermöglicht. Nach einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums für das Einkommensteueraufkommen aus dem Jahr 2007 ergibt sich, dass die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkünften von mehr als 64.500 €/Jahr 53,1 Prozent des Einkommensteueraufkommens finanzieren. Demgegenüber finanzieren die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkomen bis zu 25.250 €/Jahr lediglich 6,2 Prozent der Einkommensteueraufkommens.(vgl. Datensammlunng zur Steuerpolitik S. 33 des BMF 2007). Ein einheitlicher Steuersatz kann dem Ziel Sozialer Gerechtigkeit nicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel