(...) Dies widerspricht dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach eine Rechtssetzungsbefugnis für einen delegierten Rechtsakt nur erfolgen kann, wenn es sich um „nicht-wesentliche Vorschriften“ beziehungsweise für Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter handelt. Der Großteil der Befugnis für delegierte Rechtsakte im Verordnungsentwurf betrifft aber gerade wesentliche Vorschriften im Bereich des Datenschutzes. (...)
Wähle weise vor Ort!
Mach den Check zur
Landtagswahl
und erfahre, welche
Kandidierenden zu dir passen!


