(...) Hiermit hat das Gericht klargestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit der Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Reform des Unterhaltsrechts noch einmal neu zu beraten und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag, die ursprünglich für Ende Mai geplant war, ist daher noch einmal verschoben worden. (...)
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