(...) Jede Bürgerin und jeder Bürger, dessen private Pflege-Zusatzversicherung die Voraussetzungen des § 127 SGB XI erfüllt, erhält die staatliche Förderung - unabhängig davon, ob es sich um eine bereits seit mehreren Jahren abgeschlossene Versicherung handelt oder nicht. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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