(...) Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich zu der Frage, ob die Anordnung des Maßregelvollzugs gegen Herrn Mollath rechtmäßig erfolgt ist oder nicht, nicht äußern kann, da diese Frage ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrifft. (...)
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