
(...) Als Ergebnis der Verhandlungen im Hartz-IV-Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. (...)