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Christine Haderthauer
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Christine Haderthauer von Ludwig N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

grundsätzlich besteht ab August Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn kein Kita-Platz in Anspruch genommen wird. Wird bei Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes überprüft, ob auch wirklich für das betroffene Kind nicht gleichzeitig, auch nicht zeitweise, ein Kita-Platz beansprucht wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen, ob im Rahmen des Betreuungsgeldantragsverfahrens überprüft wird, ob für das Kind tatsächlich kein Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Einführung des Betreuungsgelds war der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen. Nun ist am 1. August 2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft getreten. Das Betreuungsgeld erweitert die Gestaltungsspielräume für die Eltern, die keinen Krippenplatz brauchen, sondern die Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder selbst leisten oder privat organisieren wollen. Will der Staat Familien wirkungsvoll unterstützen, muss ihnen die Freiheit gegeben werden, das Familienleben nach ihren eigenen Vorstellungen zu organisieren. Nach der vom Bundestag verabschiedeten Regelung wird das Betreuungsgeld für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder bezahlt und beträgt seit 1. August 2013 zunächst 100 € pro Monat, ab dem 1. August 2014 dann 150 € pro Monat.

Grundsätzlich gilt im Betreuungsgeldverfahren das Erklärungsprinzip. Wir werden bayerische Eltern nicht unter Generalverdacht stellen und ihnen misstrauen. Selbstverständlich haben wir aber Vorkehrungen getroffen, um Eltern an ihre Pflicht zur Mitteilung von Änderungen zu erinnern. Bereits im Antragsformular mit seinen Ausfüllhinweisen werden Eltern über ihre Mitteilungspflicht und die Konsequenzen, soweit dieser nicht nachgekommen wird, informiert. Zudem erhalten die Eltern mit dem Betreuungsgeldbescheid ein Formular zur Mitteilung von Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen. Wir werden mit dem Anlaufen der Leistung bald einen Eindruck vom Rückmeldeverhalten der Eltern erhalten und hierauf selbstverständlich zeitnah reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer