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Christina Baum
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Frage von Dieter B. •

Warum kauft BRD Mio's von Impfdosen, wenn doch Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit der Immunreaktion und Auschluss schwerwiegender unerwünschter Ereignisse nicht für reguläre Zulassung ausreichen?

Die Links 1) und 2) verweisen auf entsprechende Medieninhalte,
Link 3) führt zum englischen Original der Mitteilung von Biontech an die US-Börsenaufsicht. Da ist aus Part I insbesondere Item 3 Unterpunkt D interessant:
Versuch der Übersetzung:
"Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Corona-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen er für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde."
usw. usw.
1) https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15334325-aktien-biontech-party-vorbei
2) https://www.hier-luebeck.de/index.php/biontech-meldet-zweifel-an-sicherheit-der-impfung-fuerchtet-schadenersatz-und-langzeitfolgen/
3) https://investors.biontech.de/node/11931/html#ic5e06a05a31d4c4491031d3208cef8c2_10

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frage bezieht sich auf den Jahresbericht 2021 der Fa. Biontech für Investoren, die Wertpapiere des Biontech-Konzerns halten.

Der Punkt 3.D enthält folgende Aussagen:

- „Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-19-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen dies der Fall war für den Notfall zugelassen oder mit einer bedingten Marktzulassung versehen.

- Während unserer klinischen Studien oder sogar nach Erhalt der behördlichen Zulassung können erhebliche unerwünschte Ereignisse auftreten, die klinische Studien verzögern oder beenden, die behördliche Zulassung oder Marktakzeptanz eines unserer Produktkandidaten verzögern oder verhindern könnten.

- Wir stehen in erheblichem Wettbewerb mit anderen Herstellern von COVID-19-Impfstoffen und sind möglicherweise nicht in der Lage, einen wettbewerbsfähigen Marktanteil für unseren COVID-19-Impfstoff zu halten.“

(https://investors.biontech.de/node/11931/html#ic5e06a05a31d4c4491031d3208cef8c2_10)

In diesem Bericht stellt das Unternehmen, das hohe Schutzniveau gegen die Varianten Alpha, Beta und Delta seiner Impfung klar. Die oben angeführten Sätze sind Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen, die wie auch im Bericht angeführt wird, bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Annahmen unterliegen, die sich auf Pläne, Ziele, Erwartungen der tatsächlichen Betriebsergebnisse, Finanzlage, Aussichten oder Erfolgen auswirken. Damit werden Investoren über die Risiken möglicher Verluste oder unsicherer Gewinnerwartungen vorab informiert. Solche Informationen müssen nach dem US-Handelsgesetz von ausländischen Aktiengesellschaften vorgelegt werden. Diese Warnhinweise sind von der Börsenaufsicht vorgeschrieben, um mögliche Schadensersatzklagen von Investoren zu vermeiden.

Der Impfstoff von Biontech hat in der EU eine bedingte Marktzulassung im Dezember 2020 erhalten, die im November 2021 um 1 Jahr verlängert wurde. Die Verlängerung muss dann wieder im November 2022 erfolgen. Bei einer bedingten Marktzulassung werden vorhandene Daten bewertet, sobald sie vorhanden sind. Man wartet hier nicht ab, bis die Forschungsreihe abgeschlossen ist. Bedingte Zulassungen werden unter anderem erteilt, um einen ungedeckten medizinischen Bedarf zu erfüllen. Alle in der EU und somit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben nur eine bedingte Zulassung erhalten.

Generell hätte das BMG mit dem Kauf von Impfdosen zurückhaltender sein müssen. Da die Impfpflicht nach dem Protest vieler Bürger erstmal abgewendet werden konnte, lassen sich kaum noch Menschen impfen. So verfallen viele Medikamente, die nun entsorgt werden müssen. Dieses Geld wäre in der Prävention oder Forschung von Erkrankungen wie Long COVID nützlicher gewesen, denn 6,5 Mio. Euro aufgeteilt auf 10 Forschungsprojekte für Long COVID ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Bei den inzwischen bekanntgewordenen vielen „Impf“-Nebenwirkungen dürfte es keine weitere Verlängerung der bedingten Zulassung geben. Im Gegenteil-dieses Medikament müsste sofort vom Markt genommen werden. Im bin auf die Entscheidung im November 2022 gespannt. Keinesfalls ist mit diesen Kenntnissen heute noch eine Zwangsimpfung zu rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Baum, MdB

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